Mit FAIR_solution, dem People Analytics Tool für Diversität, Gleichheit und Inklusion, hat INES Analytics es sich zur Aufgabe gemacht, Unternehmen zu unterstützen, Ungleichheiten aufzudecken und zu reduzieren. Im Juni 2024 hat INES Analytics passend zum Pride Monat ein Update eingeführt: In FAIR_solution wird nun zusätzlich die Diversitätsdimension diverse gender berücksichtigt. Das heißt, dass nun neben den Kategorien „weiblich“ und „männlich“ in der Diversitätsdimension Gender auch die Option „divers“ ausgewählt werden kann. Aber was steckt eigentlich hinter der sogenannten „dritten Option“?
Hier sind 5 Fakten:
Definition: Für Menschen, die sich weder als “weiblich” noch als “männlich” identifizieren (binäre Geschlechterordnung), gibt es den Geschlechtseintrag "divers" ("w/m/d"). Diese weitere Geschlechtsoption, auch “dritte Option” genannt, wurde bereits in einigen Ländern, darunter auch Deutschland, offiziell anerkannt und kann in amtlichen Dokumenten (z.B. Geburtsurkunde) eingetragen werden.
Rechtliches: In Deutschland wurde der Personenstand "divers" im Oktober 2018 durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 2019/16) rechtlich anerkannt. Darauf folgte eine Gesetzesänderung des Personenstandsgesetzes (PStG), das am 1. Januar 2019 in Kraft trat. In §22 Abs. 3 PStG und in §45b PStG werden das Recht eingeräumt, dass anstelle der Geschlechterangaben “weiblich” oder “männlich” auch entweder “keine” oder die Angabe “divers“ im Geburtenregister vermerkt oder nachträglich geändert werden kann.
Dritte Option ungleich drittes Geschlecht: Die "dritte Option" sollte nicht mit einem "dritten Geschlecht" verwechselt werden. Durch die rechtliche Verankerung des Personenstands "divers" wird offiziell anerkannt, dass es neben den traditionellen Geschlechtern Mann und Frau weitere Geschlechtsidentitäten gibt. Diese zusätzliche Kategorie bietet Menschen eine Möglichkeit zur Identifikation, die über das herkömmliche männliche oder weibliche Geschlecht hinausgeht. Es handelt sich dabei um eine Erweiterung der Möglichkeiten, wie sich Individuen selbst definieren können, ohne sich auf die binäre Unterscheidung von Mann oder Frau beschränken zu müssen. Siehe dazu z.B. auch Dritte Option (Friedrich-Ebert-Stiftung) und Informationen zur ‚dritten Option‘ im Personenstandsgesetz (Universität Bayreuth).
Gesellschaftlicher Anklang: Bislang haben laut Zensus-Daten des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2022 etwa 1.259 Personen keine Angabe zum Geschlecht gemacht, während 969 Personen die “dritte Option” divers wählten. Zusammengenommen (2.228) entspricht dies etwa 0,002693 Prozent der Gesamtbevölkerung (Quelle: Zensus2022). Als Grund für den bislang geringen Gebrauch der “dritten Option” werden u.a. weiterhin bestehende Hürden gesehen, wie z.B. den verpflichtenden Nachweis einer “Variante der Geschlechtsentwicklung” durch eine ärztliche Bescheinigung (§45b Abs. 3 PStG).
Wie sieht es in anderen Ländern aus? Weltweit betrachtet gibt es nur einige wenige Länder, die andere Geschlechtseinträge außer “männlich” und “weiblich” offiziell anerkennen (vgl. Frau – Mann - Divers: Die „dritte Option“ (Antidiskriminierungsstelle des Bundes)). Innerhalb der EU jedoch gelten neben Deutschland zum Beispiel noch Malta, Dänemark, die Niederlande und Österreich zu den Vorreitern, die eine weitere Option eingeführt haben (vgl. Legal recognition of non-binary gender (Equaldex)).
Weiterführende Informationen:
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