Gleiche Arbeit, gleiches Gehalt – Die Rolle von Stellenbewertungssystemen in der EU-Entgelttransparenzrichtlinie
- Ines Analytics GmbH
- 3. Feb.
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 18. Feb.
Ab dem 7. Juni 2026 tritt die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft – und mit ihr neue Pflichten. Arbeitgebende stehen vor der Herausforderung, faire, genderneutrale und transparente Stellenbewertungssysteme zu etablieren, um den Anforderungen der Richtlinie gerecht zu werden. Wir zeigen, was hinter den Anforderungen steckt und wie Unternehmen ihre bestehenden System nutzen können, um mithilfe digitaler Tools smart und effizient die Auflagen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie zu erfüllen.
Die Entgelttransparenzrichtlinie bringt mehr Transparenz in Bewerbungsprozesse, erweiterte Auskunftsansprüche für Beschäftigte und für Unternehmen ab 100 Mitarbeitende umfassende Berichtspflichten über den Gender Pay Gap.
Die Berichte müssen Gehaltsinformationen zu “Gruppen von Arbeitnehmern, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten” (L 132/22, 11.) enthalten. Unternehmen die bisher kein genderneutrales Stellenbewertungssystem nutzen, stehen also vor der großen Aufgabe dieses zu implementieren.
Gleiche und gleichwertige Arbeit
Eine zentrale Rolle zur Erfüllung der neuen Vorgaben spielt das Stellenbewertungssystem – also das System, mit dem Tätigkeiten bewertet, gruppiert und transparent beschrieben werden. Denn ein System, das Tätigkeiten im Unternehmen transparent und genderneutral beschreibt, bildet die Grundlage dafür, faire Vergleiche zu ermöglichen und Entgeltunterschiede objektiv zu begründen.
Die Entgelttranzparenzrichtlinie verlangt, dass Arbeitgebende die Tätigkeiten in ihrem Unternehmen in Gruppen gleicher und gleichwertiger Tätigkeiten einteilen. Hierbei gilt:

Gleiche Arbeit liegt vor, wenn Tätigkeiten identisch oder weitgehend identisch sind – die Aufgaben und Anforderungen ähneln sich also in sehr hohem Maße.
Gleichwertige Arbeit hingegen bezeichnet unterschiedliche Tätigkeiten, die hinsichtlich ihrer Anforderungen und Belastungen den gleichen Wert haben.
Dabei müssen Arbeitgebende sicherstellen, dass sie Systeme zur Arbeitsplatzbewertung nutzen, die objektiv und geschlechterneutral sind.
Arbeitsplatzbewertung und Jobarchitektur
Arbeitsbewertungskriterien werden genutzt, um die Anforderungen und Komplexität einer Tätigkeit systematisch und objektiv zu bewerten, unabhängig von der Person, die die Tätigkeit ausführt. Tätigkeiten können so objektiv miteinander verglichen werden.
Für die genderneutrale Arbeitsbewertung hat die EU vier Kriterien festgelegt. Diese werden unter anderem von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Europäischen Kommission in Leitlinien zur genderneutralen Arbeitsplatzbewertung empfohlen und sind innerhalb der EU-Mitgliedstaaten als Bewertungskriterien verbreitet (ILO, 2008; Europäische Kommission, 2013). Die Kriterien umfassen
Kompetenzen
Belastungen
Verantwortung
Arbeitsbedingungen

Nach Art. 4 Abs. 4 der Entgelttransparenz-Richtlinie müssen Entgeltstrukturen so gestaltet sein, dass anhand geschlechtsneutraler Kriterien vergleichbare Tätigkeiten identifiziert werden können. Die EU-Richtlinie betont ausdrücklich, dass relevante soziale Kompetenzen dabei nicht unterbewertet werden dürfen. Denn insbesondere sogenannte “typische Frauenberufe” werden benachteiligt, wenn soziale Kompetenzen wie Kommunikationsstärke oder Beziehungsarbeit bei der Bewertung von Tätigkeiten unzureichend berücksichtigt werden.
Ist meine Jobarchitektur kompatibel?
Die Jobarchitektur (auch Stellenarchitektur) ist das übergeordnete Ordnungssystem für alle Stellen im Unternehmen. Sie definiert, wie Tätigkeiten, Rollen, und Hierarchien systematisch strukturiert sind, und basiert dabei auf objektiven Arbeitsplatzbewertungskriterien. Sie bildet die Grundlage für transparente und nachvollziehbare Gehaltsentscheidungen sowie Karrieremöglichkeiten und trägt damit wesentlich zur internen Gerechtigkeit bei. Eine klare Jobarchitektur enthält objektive Stellenbeschreibungen und ist die Voraussetzung für eine faire und transparente Entgeltstruktur.
Aus der Praxis wissen wir, dass der Aufbau eines genderneuralen Jobarchitektur komplex ist und viel Zeit und Arbeit in Anspruch nimmt. Diese Ressourcen können Unternehmen an anderer Stelle einsetzen, wenn sie sich entscheiden, digitale Tools für die Erstellung ihrer Stellenbewertungssysteme zu nutzen.
Lösung: Digitale Tools nutzen
Wir haben ein wissenschaftliches System entwickelt, mit dem diskriminierungsfrei die Gleichwertigkeit von Tätigkeiten untersucht, bzw. zugeordnet werden kann. Dieses System ist in unsere Tools PAY_transparency und FAIR_solution integriert.
Damit ist es einfach und präzise möglich, gleichwertige Tätigkeiten zu ermitteln und den entsprechenden Beschäftigten im Unternehmen zuzuordnen. Alles, was wir dafür benötigen ist der Tätigkeitsschlüssel für jede beschäftigte Person. Den Rest übernehmen wir.

Einmal in Gruppen gleichwertiger Arbeit eingeteilt, erstellen unsere Tools rechtskonform die von der Richtlinie geforderten Berichte. Die so geschaffene Struktur können Unternehmen auch nach Abschluss der Analyse weiter nutzen – beispielsweise als Grundlage für den Aufbau oder die Optimierung ihrer Jobarchitektur und Entgeltstruktur.
Transparente und objektive Entgeltsysteme sind die Grundlage für faire Vergütungsstrukturen. Unsere Tools helfen, Stellenbewertungssysteme im Einklang mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie zu etablieren - um ausgehend davon den Gender Pay Gap und alle relevanten Kennziffern rechtskonform zu berichten.

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